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OFD Nordrhein-Westfalen 18.05.2015 akt. Kurzinfo ESt 9/2014, BBK 24/2015 S. 1118

EÜR | Vorsicht: Abzugsfähigkeit von Umsatz- und Lohnsteuer zum Steuertermin Januar 2016 für 2015 sichern

Große Vorsicht gilt bei der 4/3-Rechnung für den Steuertermin im Januar 2016, um die Steuerzahlungen noch 2015 als Betriebsausgabe ansetzen zu können!

Die Umsatz-, die Lohn- und die Kirchenlohnsteuer sind zwar erst spätestens am 11. 1. zu zahlen, da der auf einen Sonntag fällt. Der Betriebsausgabenabzug kann aber bei einer Zahlung am 11. 1. nicht mehr im Jahr 2015 erfolgen, sondern erst 2016. Denn der sich aus § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG ergebende 10-Tageszeitraum für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben kann nicht verlängert werden. Den rechtlichen Hintergrund erläuterte Rüdiger Happe ausführlich in BBK 20/2015 S. 956.

[i]Zahlungen zwischen 1. und 10. 1. 2016 lt. FinVerw ebenfalls zu spät für BA-Abzug 2015Hinzu kommt: Nach der im Übrigen strittigen Ansicht der Finanzverwaltung sollen sogar Zahlungen im Zeitraum vom 1. bis nicht zu einem Betriebsausgabenabzug im Ja...