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NWB direkt Nr. 51 vom Seite 1443

Mietminderung und/oder Zurückbehaltungsrecht des Mieters!?

Bernd Lemke

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAF-17556 Das Problem der Immobilienwirtschaft, dass durch hohe Mietminderungen Mieteinnahmen unwiederbringlich verloren sind, wird in der Praxis seit einiger Zeit relativiert. Zugunsten einer geringeren Mietminderung wird immer häufiger auf Veranlassung des Vermieters ein Mietzurückbehalt vereinbart. Denn im Gegensatz zur Mietminderung ist der Mietzurückbehalt betraglich nicht verloren, sondern muss mit der Beseitigung des gerügten Mangels an den Vermieter ausgekehrt werden. Mit der Entscheidung des NWB DAAAE-96969) wurde klargestellt, dass das Zurückbehaltungsrecht betraglich und somit folgerichtig auch zeitlich begrenzt ist. Damit wird die Vereinbarung eines Zurückbehaltungsrechts neben der Mietminderung – als betriebswirtschaftliche Alternative – für die Immobilienwirtschaft auf verlässlichere Grundlagen gestellt.

Ausführlicher Beitrag s. .

Die Anwendung des Zurückbehaltungsrechts

[i]Voraussetzung: eine MangelanzeigeDer BGH hat das Instrument der Mietzurückbehaltung für die Immobilienwirtschaft praktikabler gemacht und das Verhältnis von Mietmangel, Mietminderung und Mietzurückbehalt zueinander geklärt. So stellt der BGH klar, dass als ...