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Neues Insolvenzanfechtungsrecht – Wird die Insolvenzanfechtung abgeschafft?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAF-17555 Die Reform des Insolvenzanfechtungsrechts schreitet voran. Der politische Druck auf den Gesetzgeber ist hoch. Am hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf (RegE) beschlossen, der aktuell dem Bundesrat zur Beratung vorliegt (BR-Drucks. 495/15 vom ). Im Kern zielt der Entwurf auf eine deutliche Beschränkung der Rechte des Insolvenzverwalters.
Ausführlicher Beitrag s. .
Inkongruente Deckung
[i]BGH: Vollstreckungen im Dreimonatszeitraum sind inkongruentKünftig liegt eine inkongruente Rechtshandlung im Dreimonatszeitraum vor oder nach Insolvenzantragstellung – entgegen der bisherigen st. Rspr. – nicht allein deshalb vor, weil der Gläubiger Befriedigung im Wege der Zwangsvollstreckung erlangt oder der Schuldner Leistungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung an den Gläubiger erbringt (§ 131 Abs. 1 Satz 2 InsO n. F.).
Vorsätzliche Benachteiligung
[i]Einschränkung der Vorsatzanfechtung in drei BereichenDie Vorsatzanfechtung (§ 133 InsO) soll in drei Bereichen eingeschränkt werden. Der Anfechtungszeitraum wird in Zukunft sowohl bei inkongruenten als auch bei kongruenten Deckungen auf vier Jahre begrenzt (§ 133 Abs. 2 InsO n. F.). Kongruente Deckungen sind nur noch im Fall eingetretener Zahlungsunfähigkeit und der entsprechenden Kenntnis des Anfechtungsgegners anfechtbar (§ 133 Abs. 3 Satz 1 InsO n. F.). Zur Einschrä...