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NWB direkt Nr. 51 vom Seite 1440

Das neue Sachwertverfahren zur Bewertung des Grundvermögens

Ingo Krause und Mathias Grootens

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAF-17554 Das Sachwertverfahren zur Bewertung des Grundvermögens wird durch das StÄndG 2015 (BGBl 2015 I S. 1834) vom mit Wirkung zum neu geregelt. Die Anpassung der Bewertungsvorschriften war notwendig geworden, um das typisierte Sachwertverfahren der seit dem geltenden Grundbesitzbewertung nach §§ 189 bis 191 BewG an die Verkehrswertermittlung auf Basis der ImmoWertV und der Sachwertrichtlinie vom anzugleichen. Ein solcher Schritt ist zwingend erforderlich, um die auf Basis der Sachwertrichtlinie ermittelten Sachwertfaktoren der Gutachterausschüsse als Wertzahl im typisierten Sachwertverfahren verwenden zu können. Nur so kann letztendlich gewährleistet werden, dass die Angleichung der nach dem Sachwertverfahren ermittelten Grundbesitzwerte an den gemeinen Wert nach den örtlichen Gegebenheiten erfolgt.

Ausführlicher Beitrag s. .

Rückgriff auf die Sachwertfaktoren der Gutachterausschüsse

[i]Verkehrswertnahe Grundbesitzwerte durch anwendbare Sachwertfaktoren der Gutachterausschüsse Sachwertfaktoren der Gutachterausschüsse, die auf Basis der Sachwertrichtlinie ermittelt und im Grundstücksmarktbericht veröffentlicht werden, konnten bisher nach Auffassung der OFD NRW nicht als Wertzahl nach § 191 Abs. 1 BewG der Grundbesitzbewertung zugrunde gelegt werde...