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Einkommensteuer | Besteuerung von Erträgen aus sog. schwarzen Fonds nach dem Auslandsinvestmentgesetz
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Pauschalbesteuerung nach § 18 Abs. 3 Satz 1 und Satz 4 AuslInvestmG ist in ihrem Anwendungsbereich für Einkünfte aus Investmentfonds mit Sitz im Drittland verfassungsgemäß. (2) § 18 Abs. 3 Satz 1 und Satz 4 AuslInvestmG sind im Verhältnis zu Drittstaaten wegen Art. 64 AEUV nicht an der Kapitalverkehrsfreiheit zu messen. [i]Sperlich/ Sternheimer, NWB 43/2014 S. 3241
Das umfangreich begründete Urteil betrifft nur sog. schwarze Fonds in Drittländern. Für diese billigt der BFH die (belastende) gesetzliche typisierende Schätzung der Einkünfte. Für Fonds in EU-/EWR-Mitgliedstaaten wird den Steuerpflichtigen (inzwischen von der Finanzverwaltung anerkannt) die Möglichkeit einer individuellen Ermittlung bzw. Schätzung nach § 162 AO eröffnet. Die and...