Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Tiere im Steuerrecht – Überblick und aktuelle Rechtsprechung
Kosten für Katzensitter, Pudelpsychiater, Papageilogopäde
Gut 1 Mio. Tierarten – und dennoch schätzungsweise nur 10 % des Gesamtbestands – wurden auf dem Planeten mittlerweile entdeckt und beschrieben. Ähnlich vielfältig ist die Bedeutung der Tiere für den Menschen. Grund genug, sich die Mensch-Tier-Beziehung einmal in steuerlicher Hinsicht zu verdeutlichen. Denn auch diese ist überraschend komplex.
I. Tiere im Rechtsleben
„Tiere sind keine Sachen“. Was dem geneigten Tierfreund ohnehin klar ist, macht auch der Gesetzgeber in § 90a Satz 1 BGB unmittelbar deutlich. Mit dieser Rechtsänderung vor gut zwanzig Jahren sollte Tieren als lebenden Geschöpfen eine besondere rechtliche Rolle zugewiesen werden. Vor allem das Tierschutzgesetz (TierSchuG) setzt diese Vorstellung um. Später (im Jahr 1994) erhielt der Tierschutz in Art. 20a GG gar Verfassungsrang.
Letztlich [i]Tiere sind steuerlich Sachenwerden Tiere zivilrechtlich dann aber doch – unter Beachtung des Tierschutzes – wie Sachen behandelt (s. § 90a Satz 3 BGB). Tiere haben daher keine eigenen Rechte und können beispielsweise nicht erben (wohl aber erbschaftsteuerliche Probleme verursachen, s. unten, III, 3). Im Steuerrecht bleiben die besonderen Schutzbestimmungen für Tiere (§ 90a Satz 2 BGB) prinzipiell ohne...