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Die steuerlichen Auswirkungen einer Betriebsveräußerung und einer Betriebsaufgabe
Die Vorschrift des § 16 EStG enthält spezielle Regelungen zur Veräußerung und zur Aufgabe von Betriebsvermögenskomplexen. Werden Angehörige der steuerberatenden Berufe oder der Finanzverwaltung mit einem solchen Sachverhalt konfrontiert, ist dieser regelmäßig von erheblicher Bedeutung und stellt sich in der Würdigung der einzelnen Tatbestandsmerkmale oftmals sehr schwierig dar. Der nachfolgende Beitrag soll daher einen Überblick über die Hauptanwendungsfälle des § 16 EStG geben. Dabei werden die Prüfungsschritte unter Verwendung von Schaubildern erläutert.
Anwendung von § 16 EStG
Vor der eigentlichen Würdigung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 16 EStG ist zu prüfen, ob die Vorschrift überhaupt anzuwenden ist. Diese Abgrenzung ist für die weitere steuerliche Würdigung des Sachverhalts von entscheidender Bedeutung, da die verschiedenen einkommensteuerlichen Regelungen auch zu höchst unterschiedlichen Rechtsfolgen führen.
Abgrenzung von § 16 EStG zu § 15 EStG
Die Abgrenzungsnotwendigkeit wird insbesondere im Vergleich von § 15 EStG und § 16 EStG ersichtlich. Beide Tatbestände gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, sind jedoch in den Rechtsfolgen unterschiedlich:
Vergünstigungen
Da der bi...