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Neuerungen im UV-Meldeverfahren
Elektronisches Verfahren zur Meldung der UV-Entgelte erneut umgestaltet
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) vom (BGBl 2008 I S. 2130 ff.) wurde zum das DEÜV-Meldeverfahren dahingehend erweitert, dass in den Entgeltmeldungen zur Sozialversicherung (= also in den Abmeldungen, Jahresmeldungen und Unterbrechungsmeldungen) nicht mehr nur das rentenversicherungspflichtige Bruttoentgelt bescheinigt werden musste. Zusätzlich waren seitdem anzugeben das in der Unfallversicherung beitragspflichtige Arbeitsentgelt in Euro, die Unfallversicherungsmitgliedsnummer des Beschäftigungsbetriebs, die Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers und die anzuwendende Gefahrtarifstelle.
Hintergrund für die damalige Neuregelung war, dass das eigenständige Prüfrecht der Unfallversicherungsträger ab 2010 im Wesentlichen auf die Rentenversicherung übertragen wurde. Damit erfolgte die Beitragsüberwachung der Unfallversicherung zusammen mit der Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags in einem einheitlichen Verfahren.
Trotz mehrfach vorgenommener Verbesserungen lief dieses Verfahren nicht ausreichend sicher und stabil. Mit dem 5. SGB IV-Änderungsgesetz vom (BGBl 2015 I S. 583 ff.)...