Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 23 vom Seite 865

Ausweitung des automatischen Informationsaustausches innerhalb der EU

Prof. Dr. Roman Seer

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 870Ab dem wird der automatische Austausch von Informationen in der EU deutlich ausgeweitet. Er wird sich dann auch auf sog. Advance Tax Rulings (ATR) und Advance Pricing Agreements (APA) erstrecken. In Deutschland wird es dazu im kommenden Jahr zu Änderungen am EU-Amtshilfegesetz kommen müssen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Neue Gegenstände für den Datenaustausch

[i]Automatischer Datenaustausch hat bereits begonnenAußerhalb des Sektors von Finanzanlagen definiert die verschärfte Amtshilfe-Richtlinie 2011/16/EU fünf Fallgruppen, für die für Besteuerungszeiträume bereits seit dem obligatorisch automatische Auskünfte zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu erteilen sind: Vergütungen aus unselbständiger Arbeit, Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen, bestimmte Lebensversicherungsprodukte, Ruhegehälter und Eigentum an unbeweglichem Vermögen und Einkünfte daraus. Das zentrale Verbindungsbüro dafür ist in Deutschland das BZSt.

[i]Ab Anfang 2017 startet Datenaustausch auch für RulingsNeu zu diesem Komplex hinzugekommen sind ATR und APA: Der Wunsch nach mehr Transparenz in diesem Bereich steht vor dem Hintergrund der gegen mehrere Mitgliedstaaten eröffneten Beihilfeprüfverfahren der EU-Kommission und der BEPS-Debatte zum Aktionspunkt 5 (wirksame Bekämpfung von...