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BFH 25.03.2015 X R 19/14, StuB 23/2015 S. 937

Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs bei ordnungsgemäßer Buchführung unzulässig

(1) Bei einer Buchführung, die formell ordnungsgemäß ist oder nur geringfügige formelle Mängel aufweist, kann der Nachweis der materiellen Unrichtigkeit grundsätzlich nicht allein aufgrund der Ergebnisse eines Zeitreihenvergleichs geführt werden (Anschluss an NWB GAAAE-96112, BFHE 249 S. 390 = Kurzinfo StuB 2015 S. 601 NWB CAAAE-97989). (2) Eine Hinzuschätzung aufgrund eines Zeitreihenvergleichs für einen kleinen Lebensmittelhandel ist nicht rechtmäßig und aufzuheben, wenn es der Prüfer unterlassen hat, den Wareneinsatz zu ermitteln, und zudem unzulässigerweise die Größen „Wareneinkauf“ und „Wareneinsatz“ gleichgesetzt hat. (3) Eine nicht nachvollziehbare „Trendentwicklung“ des Warenbestands, deren Rechenschritte und Schätzungsannahmen vom Außenprü...