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BFH 16.09.2015 III R 22/14, StuB 23/2015 S. 939

Einkommensteuer | Tarifbegünstigte Entschädigung für die vorzeitige Beendigung eines Grundstückspachtvertrags

Hat ein Gewerbetreibender den Kauf eines zu seinem Betriebsvermögen gehörenden und auf zehn Jahre verpachteten Grundstücks in voller Höhe fremdfinanziert und ist er auf die Pachteinnahmen angewiesen, so kann eine tarifermäßigte Entschädigungszahlung nach § 24 Nr. 1a i. V. mit § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG vorliegen, wenn der Pächter den Pachtvertrag vorzeitig fristlos kündigt und es deswegen zu einem mit einem Vergleich endenden Zivilprozess kommt, wonach der Pächter eine der Höhe nach an der Höhe der bei regulärer Pachterfüllung zu zahlenden Pachten orientierte Vergleichszahlung an den Verpächter zu zahlen hat und das Pachtverhältnis sofort beendet ist.S. 940

Praxishinweise

Nach § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG sind Entschädigungen Leistungen, die „als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen“ gewährt werden. Zahlungen, die n...