Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbesteuer | Mitvermietung Hotelzimmereinrichtung
Die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG kann gem. nrkr. NWB MAAAE-96256 (EFG 2015 S. 1552, BFH-Az.: I R 45/15) bei Mitvermietung von Hotelzimmereinrichtungen nicht in Anspruch genommen werden, weil es sich bei diesen um nicht in das Grundvermögen einzubeziehende Betriebsvorrichtungen i. S. des § 68 Abs. 2 Nr. 2 BewG handelt.