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Aktualisierung der DRS durch E-DRÄS 6
Anpassungen an Rechtsänderungen
Von Zeit zu Zeit passt das DRSC seine Standards an neuere Entwicklungen, insbesondere aufgrund von Rechtsänderungen, an. U. a. zur Anpassung an das BilRUG wurde jüngst der 70-seitige Entwurf eines Änderungsstandards „E-DRÄS 6“ vorgelegt, der zahlreiche Detailänderungen enthält. Einige der bedeutsameren Modifikationen werden nachfolgend dargestellt.
Bringt E-DRÄS 6 materielle Änderungen?
Was ergibt sich für die Konsolidierung?
Welche Auswirkungen ergeben sich auf den Konzernlagebericht?
I. Überblick
[i]Haaker/Gahlen, Umsetzung der CSR-Richtlinie, StuB 17/2015 S. 662 NWB BAAAF-01399 Schulze-Osterloh/Hennrichs/Wüstemann, Handbuch des Jahresabschlusses NWB SAAAF-05624 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 6. Aufl., Herne 2015, § 312 NWB FAAAE-80384 Betroffen von E-DRÄS 6 sind die derzeitigen Standards zur Segmentberichterstattung (DRS 3, 3-10, 3-20), zur Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss (DRS 8), zur Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss (DRS 9), zum Grundsatz der Stetigkeit und Berichtigung von Fehlern (DRS 13), zur Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder (DRS 17), zu latenten Steuern (DRS 18), zur Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidie...