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PiR 12/2015 S. 353

Endorsement von Änderungen an IAS 41 und IAS 16 sowie IFRS 11

Durch Verordnung (EG) Nr. 2015/2113 vom wurden Änderungen an IAS 41 und IAS 16 betreffend fruchttragender Pflanzen in EU-Recht übernommen. Ebenso wurde mit Verordnung (EG) Nr. 2015/2173 vom die Änderung an IFRS 11 zur Bilanzierung des Erwerbs von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit in EU-Recht übernommen. Beide EU-Anwendungsdaten entsprechen dem IASB-Anwendungsdatum, d. h. Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die nach dem beginnen.

Die vom IASB am veröffentlichten Änderungen an IAS 16 und IAS 41 betreffen die Bilanzierung fruchttragender Pflanzen ( bearer plants). Nach den Änderungen fallen fruchttragende Pflanzen, die nur zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte verwendet werden, in den Anwendungsbereich von IAS 16, ...

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PiR - Internationale Rechnungslegung