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Endorsement von Änderungen an IAS 41 und IAS 16 sowie IFRS 11
Durch Verordnung (EG) Nr. 2015/2113 vom 23. 11. 2015 wurden Änderungen an IAS 41 und IAS 16 betreffend fruchttragender Pflanzen in EU-Recht übernommen. Ebenso wurde mit Verordnung (EG) Nr. 2015/2173 vom 24. 11. 2015 die Änderung an IFRS 11 zur Bilanzierung des Erwerbs von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit in EU-Recht übernommen. Beide EU-Anwendungsdaten entsprechen dem IASB-Anwendungsdatum, d. h. Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die nach dem 31. 12. 2016 beginnen.
Die vom IASB am 30. 6. 2014 veröffentlichten Änderungen an IAS 16 und IAS 41 betreffen die Bilanzierung fruchttragender Pflanzen ( bearer plants). Nach den Änderungen fallen fruchttragende Pflanzen, die nur zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte ve...