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Steuerberatung aus dem EU-Ausland in Deutschland
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAF-09014 Der Generalanwalt vor dem ) hat es als mit der Dienstleistungsrichtlinie unvereinbar gehalten, wenn einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform [i]Text der Schlussanträge des Generalanwalts unter curia.europa.eu einer Kapitalgesellschaft die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen in Deutschland untersagt wird, selbst wenn diese ohne entsprechende berufliche Qualifikation erfolgt.
Ausführlicher Beitrag s. .
Der Fall
Eine Steuerberatungs-Kapitalgesellschaft mit Sitz im Vereinigten Königreich und Niederlassungen in den Niederlanden und Belgien leistet Steuerberatung auch in Deutschland. Sowohl das Finanzamt wie das Finanzgericht haben dies nach § 80 Abs. 5 AO zurückgewiesen. Der BFH legte den Fall dem EuGH vor. Im Vereinigten Königreich bedarf die Steuerberatung keiner gesonderten Qualifikation.
Die unionsrechtliche Ausgangslage
[i]Regelung für vorübergehende TätigkeitDie Voraussetzungen zum Zugang zu einem (nicht) reglementierten Beruf im Fall einer vorübergehenden Tätigkeit sind in Art. 1, 2 RL 2005/36/EG geregelt. Eine Beschränkung ist nicht möglich (s. Art. 5 RL 2005/36/EG), wenn
der Dienstleister rechtmäßig im Niederlassungsstaat niedergelassen ist u...