Besteuerung der Ärzte, Zahnärzte und sonstiger Heilberufe
9. Aufl.
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Kapitel XII: Praxisaufgabe/Praxisveräußerung/Praxisverpachtung
Literatur: Schoor, Steuerliche Folgen beim Tod eines Einzelunternehmers, DStZ 2003 S. 791; Korn/Strahl, Freiberufliche Tätigkeit im Steuerrecht, NWB 23/2005 S. 1913; Klapp, Abgabe und Übernahme einer Arztpraxis, Berlin 2006; Schoor, Problemfälle und Gestaltungserwägungen bei Praxisveräußerungen, DStZ 2007 S. 445; Lange, Personengesellschaften im Steuerrecht, 8. Aufl., Herne 2011; Wollny, Unternehmens- und Praxisübertragungen, 7. Aufl., Herne 2012; Schoor, Praxisveräußerung oder Praxisaufgabe, NWB 1/2014 S. 54; Lewejohann/Morton/Porten/Stein, Kauf und Bewertung einer Arztpraxis, Herne 2015; Schmidt, Kommentar EStG, 34. Aufl., München 2015; Schoor, Tarifprivilegien bei Betriebs- und Anteilsveräußerung, NWB 13/2015 S. 932.
1. Allgemeines
2131Seit Einführung der Bedarfsplanung im Jahr 1993 bestehen in überversorgten Gebieten Zulassungsbeschränkungen für Vertragsärzte. Seitdem können sich Ärzte insbesondere in Ballungsgebieten nur noch im Wege einer Praxisübernahme neu als Vertragsarzt niederlassen. Dabei sind neuerdings aber zusätzlich die Risiken einer Ablehnung des Nachbesatzungsverfahrens zu beachten (vgl. Rn. 664). Andererseits gibt es aber gerade im Hinblick au...