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KSR Nr. 12 vom Seite 5

Kindergeld wird auch bei mehrjährigem Auslandsstudium gezahlt

Kindergeldanspruch bleibt unter bestimmten Bedingungen erhalten

Alois Th. Nacke

Es wird Mandanten geben, deren Söhne oder Töchter ein Auslandsstudium oder eine Ausbildung im Ausland aufgenommen haben oder aufnehmen werden. Der BFH hat in einer neuen Entscheidung die Voraussetzungen für einen weiteren Bezug von Kindergeld in diesen Fällen näher erläutert. Dabei geht es um die Voraussetzung des inländischen Wohnsitzes, der sich auch bei einem Auslandsstudium oder einer Ausbildung im Ausland unter Beachtung bestimmter Umstände – insbesondere der Dauer des inländischen Aufenthalts in der ausbildungsfreien Zeit – weiter in Deutschland befinden kann.

Studium in China

Dem Besprechungsfall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger mit chinesischer Herkunft. Sein 1994 geborener Sohn beendete seine schulische Ausbildung im Juli 2012. In der Zeit von September 2012 bis Juli 2013 absolvierte der Sohn einen einjährigen Sprachkurs in China. Nach dessen Ende entschied er sich für ein im September 2013 beginnendes und voraussichtlich bis Juli 2017 andauerndes Bachelorstudium in China.

Während des Bachelorstudiums wohnte der Sohn in einem Studentenwohnheim. Dort stand ihm nur ein Platz zur Unterbringung der notwendigsten Kleidungsstücke und Un...