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KSR Nr. 12 vom Seite 2

Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer bei Personengesellschaften

Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

Johannes Höring

Der BFH beurteilt die in § 4 Abs. 5b EStG angeordnete Nichtabzugsfähigkeit der Gewerbesteuer bei Personengesellschaften von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer als verfassungsgemäß.

Hintergrund

In der Entscheidung des BFH ging es um die Frage, ob die mit dem Abzugsverbot der Gewerbesteuer bei Personengesellschaften von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer verbundene Einschränkung des sog. objektiven Nettoprinzips gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot oder die Eigentumsgarantie verstößt. Der IV. Senat des BFH hat auch bei Personenunternehmen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots der Gewerbesteuer von der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer aufkommen lassen. Der BFH überträgt damit die bereits im Januar 2014 vom I. Senat des BFH hinsichtlich des Abzugsverbots bei Kapitalgesellschaften geäußerte Auffassung auf die Einkommensteuer (für Personengesellschaften). Die Gewerbesteuer ist ihrer Natur nach eine Betriebsausgabe und mindert deshalb den Gewinn des Unternehmens. Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 hat der Gesetzgeber jedoch in § 4 Abs. 5b EStG angeordnet, dass die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe ist. Sie darf infolgedessen bei der Ermittlung des ...