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BFH 03.09.2015 VI R 13/15, NWB 49/2015 S. 3599

Einkommensteuer | Versorgung und Betreuung eines Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung

Die Versorgung und Betreuung eines im Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres kann nach dem als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG begünstigt sein (entgegen BStBl 2014 I S. 75, Anlage 1, ersetzt BStBl 2010 I S. 140, Anlage 1).

Anmerkung:

An der zutreffenden Auslegung des § 35a EStG durch diese Entscheidung kann kein Zweifel bestehen. Die abweichende Auffassung des BMF ist im Übrigen ohne eine Begründung nur in einer beispielhaften Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienst- und Handwerkerleistungen in der Anlage 1 zum [i]Zum Urteil der Vorinstanz s. Trinks, NWB 9/2015 S. 558enthalten, weshalb der BFH wohl auch davon abgesehen hat, einen Beitritt des BMF zum Revisionsverfahren gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 FGO anzuregen. Allerdings kann ein ...