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Einkommensteuer | Auszahlung einer einheitlichen Abfindung in Teilbeträgen bei geringfügiger Nebenleistung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Auszahlung einer einheitlichen Abfindung in zwei Teilbeträgen steht der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ausnahmsweise nicht entgegen, wenn sich die Teilzahlungen im Verhältnis zueinander eindeutig als Haupt- und Nebenleistung darstellen und wenn die Nebenleistung geringfügig ist. (2) Eine Nebenleistung kann unter Berücksichtigung der konkreten [i]Abfindungsrechner NWB TAAAD-52180 individuellen Steuerbelastung als geringfügig anzusehen sein, wenn sie niedriger ist als die tarifliche Steuerbegünstigung der Hauptleistung.
Schon in seiner grundlegenden Entscheidung vom - IX R 11/09 (BStBl 2011 II S. 27) hat der BFH entschieden, dass eine die Anwendung von § 34 EStG rechtfertigende Zusammenballung von Einkünften auch dann in Betracht ...