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Einkommensteuer | Kindergeld: Ursächlichkeit des fehlenden Ausbildungsplatzes für den verzögerten Ausbildungsbeginn
Das entschieden, dass sich die Ausbildungsbereitschaft des Kindes durch belegbare Bemühungen um einen Ausbildungsplatz objektiviert haben muss, um einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Kindergeld entgegen zu wirken. Auf den Zeitpunkt, zu dem die Bemühungen dann letztlich zum Erfolg führen, komme es nicht maßgeblich an.
Im Streitfall hatte die Familienkasse die Kindergeldfestsetzung für den Zeitraum von Oktober 2010 bis Juli 2011 aufgehoben. Mit seiner Klage trägt der Kläger vor, seine Tochter habe sich im Streitzeitraum deshalb nicht um betriebliche Ausbildungsstellen bemüht, da sie studieren wollte. Hinsichtlich der Studienaufnahme habe sie sich direkt bei Universitäten beworben. Das Finanzgericht vertri...