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NWB EV 12/2015 S. 405

Bundesregierung plant Steuererleichterungen für Immobilienfonds in Abwicklung

Bisher waren Anleger in offenen Immobilienfonds arg gebeutelt, wenn ausgerechnet ihr Fonds die Rücknahme seiner Anteile eingestellt hatte (mehr als ein Dutzend offene Immobilienfonds befinden sich in Abwicklung). Hinzu kam, dass abermals Grunderwerbsteuer anfällt, wenn die Immobilien eines abgewickelten Fonds auf die Depotbank übergehen. Der Grund: Die Finanzaufsicht räumte den Fonds eine Frist von meist drei bis fünf Jahren ein, um ihre Objekte zu verkaufen. Der Restbestand geht dann auf die Depotbank über, was einen grunderwerbsteuerpflichtigen Eigentümerwechsel darstellt.

Doch hier gibt es einen Lichtblick: Die große Koalition hat ein Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, durch das vermieden wird, dass beim Übergang der Immobilien vom Fonds auf die Depotbank Grunderwerbsteuer anfällt. E...