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Bankrecht – Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte unwirksam (BGH)
Der BGH hat auf die Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzverbands entschieden, dass die Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam ist ().
Sachverhalt: Die beklagte Bank verwendet in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis in Bezug auf Zahlungsverkehrskarten eine Klausel, wonach das Entgelt für eine „Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden (Entgelt für Ausstellung der Karte)“ 15 € beträgt und dieses Entgelt „nur zu entrichten [ist], wenn die Notwendigkeit der Ausstellung der Ersatzkarte ihre Ursache nicht im Verantwortungsbereich der Bank hat.“
Der XI. Zivilsenat hat der Unterlassungsklage, die in beiden Vorinstanzen erfolglos geblieben war, auf die Revision ...