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Track 21 | Umsatzsteuer: Ermäßigter Steuersatz für Krankenfahrten mit einem Taxi
Der XI. Senat des BFH muss klären, ob die gegenüber einer gesetzlichen Krankenkasse abgerechneten Krankentransporte mit Taxen dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG unterliegen, wenn der leistende Unternehmer selbst keine Genehmigung für den Verkehr mit Taxen hat, die Fahrten aber von Subunternehmern durchgeführt werden, die eine Konzession besitzen. Das FG Mecklenburg-Vorpommern hat in erster Instanz die Steuerbegünstigung gewährt.
Als Nächstes haben wir für Sie ein Verfahren zur Umsatzsteuer ausgewählt, das beim XI. Senat des Bundesfinanzhofs anhängig ist. Es geht um Krankenfahrten.
Kurz zum Hintergrund: Die Beförderung von Kranken ist nach § 4 Nr. 17b UStG steuerfrei, wenn sie mit Fahrzeugen erfolgt, die hierfür besonders eingerichtet sind. Steuerfrei ist also nur der Transport in einem speziellen Krankenwagen, nicht aber in einem Taxi. Werden Kranke in einem Taxi transportiert, unterliegen die Fahrten jedoch nur dem ermäßigten Steuersatz von 7 % – nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG.
Dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern lag unlängst folgender Fall vor: Um die Krankenfahrten von Dialysepatienten besser zu koordinieren und die Kosten durch Fahrgemeinschaften zu reduzieren, gründeten ...