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Umsatzsteuerfreiheit einer Dozentenleistung für den Besucherdienst des Deutschen Bundestages
Das FG Berlin-Brandenburg nimmt im abermals Stellung zur Umsatzsteuerfreiheit von Unterrichtsleistungen für den Besucherdienst des Deutschen Bundestages. Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung gewährt der Senat die Steuerfreiheit nun und tritt demnach der einschlägigen Verwaltungsmeinung explizit entgegen.
A. Sachverhalt
Streitig ist die Steuerbarkeit und Steuerpflicht von Dozentenleistungen des Klägers für den Besucherdienst des Deutschen Bundestages in den Streitjahren 2003 bis 2010. Grundlage der Tätigkeit waren Rahmenverträge (RV) zwischen dem Kläger und der Bundesrepublik Deutschland.
In § 1 RV heißt es, der Kläger betreue eigenverantwortlich nach Maßgabe einzelner Vereinbarungen als freier Mitarbeiter im Rahmen der politischen Bildung Besucher- und Seminargruppen sowie Einzelbesucher in der Regel in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin. Der Kläger nehme die Aufgaben in fachlicher Selbständigkeit ohne Bindungen an Weisungen wahr. In § 2 RV ist geregelt, der Bundestag erteile dem Kläger jeweils Einzelaufträge, und der Kläger sei frei, diese abzulehnen oder anzunehmen. Der Rahmenvert...