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Vorlage von Rechnungen bei Vorsteuervergütungsanträgen
und
Am hat das FG Köln zwei neue Urteile erlassen, die sich beide mit der Vorlage von Rechnungen im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens befassen. Während sich das erste Urteil (Az. ) noch mit dem Vergütungsverfahren nach der alten Achten Richtlinie (RL 79/1072/EWG) befasst, betrifft das zweite Verfahren (Az. ) bereits das seit gültige Verfahren nach der Richtlinie 2008/9/EG. Während sich das erste Urteil daher noch mit der Vorlage von Originalrechnungen auseinandersetzt, dreht sich das zweite Urteil bereits um die Vorlage von Rechnungskopien auf elektronischem Wege. Beide Urteile zeigen jedoch gleichermaßen, dass das FG Köln streng auf die Einhaltung der formellen Voraussetzungen des Vergütungsverfahrens achtet.
A. Das Urteil
I. Tatbestand
Die Klägerin ist ein in Frankreich ansässiges Unternehmen. Sie hatte am einen Vorsteuervergütungsantrag für das Jahr 2006 beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingereicht. Grund für die Ablehnung des Antrags, den Einspruch hiergegen und das daran anknüpfende Klageverfahren war der Streit darüber, ob die Klägerin im Vergütungsverfahren Originalrechnu...