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NWB BB 12/2015 S. 356

Lohnsteuer: Ermäßigungsverfahren 2016 läuft

Für den Veranlagungszeitraum 2016 läuft das Lohnsteuerermäßigungsverfahren seit Oktober 2015. Ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung muss bis Ende November 2016 gestellt werden. Ausnahmen gelten für Behinderten- und Hinterbliebenen-Pauschbeträge, die in ELStAM gespeichert sind und über den hinaus gültig sind. Arbeitnehmer können die Bildung eines Freibetrags jetzt für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren beim Finanzamt beantragen ( BStBl 2015 I S. 488 NWB UAAAE-91567).