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NWB BB 12/2015 S. 357

Schweiz: Bankgeheimnis wird abgeschafft

Für EU-Bürger wird das Bankgeheimnis mit der Schweiz ab 2018 faktisch abgeschafft. Die EU und die Schweiz werden ab 2018 automatisch Daten über die Bankkonten von Gebietsansässigen austauschen. Der Informationsaustausch wird sowohl Zins- und Dividendenerträge als auch Kontostände und Einkünfte aus dem Verkauf von finanziellen Vermögenswerten umfassen. Die Umsetzung gilt als sicher, auch wenn das EU-Parlament noch angehört und das Schweizer Parlament das Abkommen noch ratifizieren muss.