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Pfändung von Ansprüchen aus einer Internet-Domain
Das FG Münster hat entschieden, dass die Rechte eines Unternehmers aus dem Domain-Vertrag pfändbare Vermögensrechte im Sinne der abgabenrechtlichen Pfändungsvorschriften darstellen.
Das Finanzamt pfändete die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Genossenschaft als Registrierungsstelle aufgrund des Registrierungsvertrags zustanden. Die Domain selber könne nicht gepfändet werden, denn sie sei nur die technische Adresse im Internet. Die Revision wurde aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen ().