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NWB BB 12/2015 S. 359

Unzulässiges Lockangebot im Online-Shop

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein wettbewerbswidriges Handeln eines Online-Shops vorliegt, wenn mit dem Hinweis geworben wird, dass „nur noch wenige Exemplare auf Lager“ sind und eine Lieferzeit von zwei bis vier Tagen in Aussicht gestellt wird – obwohl der Anbieter selbst das Produkt nicht vorrätig hat und das Produkt auch nicht abrufbar bei einem Dritten zur Lieferung bereitsteht.

Es sei verboten, Waren oder Dienstleistungen anzubieten, wenn diese nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums in einer angemessenen Menge zur Verfügung stünden, ohne den Kunden auf den nicht vorhandenen Warenvorrat hinzuweisen. Das gelte auch für Produktpräsentationen im Internet, bei denen der Kunde die Möglichkeit habe, ein konkretes Angebot abzugeben. Der Hinweis „nur noch wenige ...