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Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld durch Änderungskündigung unwirksam
Eine Änderungskündigung zur Anpassung des Stundenlohns an den Mindestlohn und der gleichzeitigen Streichung des Urlaubs- und Weihnachtsgelds ist unwirksam.
Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld diene nicht der Bezahlung der Arbeitsleistung im engeren Sinne, sondern stelle eine zusätzliche Prämie dar. Eine Änderungskündigung zum Zweck der Streichung der Sonderzuwendungen setze voraus, dass der Fortbestand des Betriebs mit den vorhandenen Arbeitsplätzen gefährdet sei. Die Gefährdung konnte das Gericht nicht feststellen (LArbG Berlin-Brandenburg, Urteile vom - 9 Sa 570/15, 9 Sa 569/15, 9 Sa 591/15, 9 Sa 1727/15).