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StuB Nr. 22 vom Seite 851

Wenn der Betriebsprüfer dreimal schätzt!

Erkenntnisse aus der Entscheidung des für Steuerpflichtige und Berater

WP/StB Volker Bahlburg

Fast jeder Berater hat es schon mal erlebt. Während einer Betriebsprüfung wird vom Betriebsprüfer eine Schätzung steuerlicher Mehrergebnisse vorgelegt. Wie reagiert man in dieser Situation? Der Sachverhalt, der dem zugrunde liegt, entspricht genau diesem Szenario und liefert für die Beraterschaft einige wichtige Aspekte, die es bei der Beratung von buchführungspflichtigen Unternehmen zu beachten gibt. Diese werden nach einer Darstellung des Urteils sowie des Rechtsgangs herausgearbeitet.

Kernfragen
  • Was gilt grundsätzlich zum Zeitreihenvergleich?

  • Was kann der Stpfl. im Falle einer Schätzung erwarten?

  • Wodurch sind Schätzungen bzw. deren Zulässigkeit durch den Stpfl. vermeidbar?

I. Der Beschluss des BFH und vorheriger Rechtsgang

1. Darstellung des Sachverhalts

[i]Beyer, Grenzen der Speicherung digitalisierter Steuerdaten aufgrund einer Außenprüfung – Anschlussprüfung bei Freiberuflern, NWB 36/2015 S. 2622 NWB JAAAF-00287 Herold, BFH schränkt den Zeitreihenvergleich als Schätzungsmethode entscheidend ein, NWB 32/2015 S. 2346 NWB DAAAE-96729 Pump/Wähnert, Das BFH-Urteil zum Zeitreihenvergleich als Verprobungs- und Schätzungsmethode, NWB 39/2015 S. 2869 NWB VAAAF-01777 Scholz, Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs erschwert, KSR 9/2015 S. 9 NWB XAAAF-00868 v. Wedelstädt, Betriebsprüfung, infoCenter NWB PAAAB-04785 Ein Ehepaar hat in den Jahren 1996 bis zum Frühjahr 2002 sowie ab Frühjahr 2003 (Wiedereröffnung) eine Schank- und Speisewirtschaft betrieben. Neben...