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KSR Nr. 9 vom Seite 9

Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs erschwert

Mathematisch-statistische Verprobungsmethode nur bei konstantem Wareneinsatz

Axel Scholz

Der BFH hat sich in einem aktuellen Urteil umfangreich zu den Voraussetzungen geäußert, unter denen eine Schätzung mittels Zeitreihenvergleichs möglich ist. Das Gericht hat dabei u. a. festgestellt, dass die Anwendung eines Zeitreihenvergleichs grundsätzlich nicht geeignet ist, eine ordnungsgemäße Buchhaltung zu widerlegen, vielmehr sind dafür erhebliche Fehler in der Buchhaltung erforderlich. Zudem dürften keine anderen Schätzungsmethoden, die auf betriebsinternen Daten aufbauen, zur Verfügung stehen.

Sachverhalt im Besprechungsfall

Bei einer Betriebsprüfung wurde die Kassenführung wegen formeller Mängel als nicht ordnungsgemäß verworfen. Die Erlöse wurden um Hinzuschätzungen mittels Zeitreihenvergleichs erhöht. Dagegen wandte sich der Gastronomiebetrieb. Der BFH gab ihm teilweise Recht und verwies die Sache an das Finanzgericht zurück.

Grundsätzliche Schätzungsbefugnis gegeben

Nach Ansicht des BFH war das Finanzamt grundsätzlich zur Schätzung befugt. Denn die Tagesendsummenbons waren unvollständig, was einen gravierenden formellen Mangel darstellt. Dies gilt auch dann, wenn keine konkreten Einnahmenverkürzungen nachgewiesen werden können. Im Gegensatz dazu stuft der BFH die fehlende ...