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BFH 09.06.2015 VIII R 8/13, StuB 22/2015 S. 883

Häusliches Arbeitszimmer für Klavierpädagogin und Pianistin

Das mit einem Klavier, einem Konzertflügel, Stühlen sowie Schränken und Kommoden, in denen Bücher und Noten verwahrt werden, ausgestattete, nicht unmittelbar über einen separaten Hauseingang zugängliche, in die häusliche Sphäre der Wohnung eingebundene sog. Klavierstudio einer selbständigen Klavierpädagogin und Konzertpianistin, in dem an vier Tagen pro Woche insgesamt zehn Stunden Unterricht erteilt werden und das im Übrigen in erheblichem Umfang auch für die Unterrichtsvorbereitung, die Vorbereitung auf die Konzerte und zum Halten des Spielniveaus der Pianistin genutzt wird, kann ungeachtet dessen ein „häusliches Arbeitszimmer“ i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG darstellen, dass es anders als das typische häusliche Arbeitszimmer nicht in der üblichen Weise büromäßig ausgestattet ist (Bezug: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr...