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Umsatzsteuer | Anforderungen an konkludenten Antrag auf Ist-Besteuerung (§ 20 UStG )
(1) Ein Antrag auf Ist-Besteuerung (§ 20 UStG) kann auch konkludent gestellt werden. (2) Der Steuererklärung muss deutlich erkennbar zu entnehmen sein, dass die Umsätze auf der Grundlage vereinnahmter Entgelte erklärt worden sind. Das kann sich auch aus einer eingereichten Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ergeben. (3) Hat ein Stpf. einen hinreichend deutlichen Antrag auf Genehmigung der Ist-Besteuerung beim FA gestellt, dann hat die antragsgemäße Festsetzung der Umsatzsteuer den Erklärungsinhalt, dass der Antrag genehmigt worden ist (Bezug: § 13 Abs. 1, § 20 Abs. 1 UStG; Art. 63, Art. 66 Buchst. b Richtlinie 2006/112/EG).
Gem. § 20 Abs. 1 UStG ist für die unter bestimmten Voraussetzungen zulässige Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten anstelle der Regelbesteuerung nach vereinbarten Entgelten ein Antrag notwendig, aufgrund dessen das FA nach pflichtgem...