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BFH 06.05.2015 I R 7/14, StuB 22/2015 S. 882

Abzinsung erfolgsunabhängiger Beitragsrückerstattungen

Mit Urteil vom - I R 9/09 NWB RAAAD-37372 (BStBl 2010 I S. 304 = StuB 2010 S. 160 NWB VAAAD-37832) hat der BFH entschieden, dass durch § 21 Abs. 3 KStG 1999 nur erfolgsabhängige, nicht aber erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen vom Abzinsungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG 1997 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 ausgeschlossen werden. An dieser zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Neuregelung des § 253 Abs. 2 Satz 1 und des § 341e Abs. 1 Satz 3 HGB durch das Bilanzrichtlinienmodernisierungsgesetz vom (BGBl 2009 I S. 1102) ergangenen Rechtsprechung hält der BFH weiter fest (Bezug: § 5, § 6 EStG 1999/2000/2002; § 21 KStG 2002; § 341e HGB).

Praxishinweise

Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e i. V. mit Nr. 3 Satz 2 EStG 2002 sind Rückstellungen für nicht verzinsliche Verpflichtungen mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen, sofern nicht die Laufzeit der zugrunde liegenden Verbindlichkeiten am Bilanzstichtag weniger als zwölf Monate beträgt oder ...