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BFH 09.06.2015 X R 27/13, StuB 22/2015 S. 882

Nachbetreuung von Versicherungsverträgen

(1) Eine Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen setzt voraus, dass der Stpfl. zur Betreuung der Versicherungen rechtlich verpflichtet ist. Aus der Formulierung in den allgemeinen, für hauptberufliche Vertreter geltenden Vertragsbestimmungen des Versicherungsunternehmens, „Um die bestehenden Versicherungen zu erhalten, pflegt der Vertreter im Rahmen seiner Möglichkeiten laufend Kontakt mit den Versicherungsnehmern, berät sie aus eigener Initiative oder auf deren Wunsch. Ziel ist es dabei immer, dass der Kunde umfassend versichert ist und bleibt“, ergibt sich keine rechtliche Verpflichtung des Versicherungsvertreters zur Nachbetreuung. (2) Hinsichtlich eines von einem Vorgänger übernommenen Versicherungsbestands kann eine Rückstellung f...