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NWB direkt Nr. 48 vom Seite 1285

Die Firma als Visitenkarte der GmbH

Mark T. Singer

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAF-08089 Da grds. jeder kaufmännisch Gewerbetreibende im Geschäftsverkehr einen amtlich registrierten Handels- bzw. Geschäftsnamen bilden und führen muss, sind auch bei der GmbH als (Form-)Kaufmann und Handelsgesellschaft spezifische Fragen namensrechtlicher Art eigentlich vorprogrammiert. Diese können sich dort während des Bestehens der Gesellschaft aber in unterschiedlichsten Konstellationen stellen und sind keinesfalls nur auf die anlässlich der Unternehmensgründung zu treffende Wahl des Firmennamens beschränkt. Sie können ebenso etwa beim Ausscheiden des namensgebenden Gesellschafters, der Änderung der Unternehmensstruktur der GmbH oder hinsichtlich der insolvenzrechtlichen Verwertbarkeit durch Fortführung der Firma auftreten.

Ausführlicher Beitrag s. .

Begriffsbestimmung

[i]Firma = Name, unter dem die GmbH am Rechtsverkehr teilnimmtDie Firma der GmbH ist der Name, unter dem die Gesellschaft am Rechtsverkehr teilnimmt und ihre Geschäfte betreibt. Obwohl dabei firmenrechtliche Fragestellungen ebenso wie diesbezügliche gerichtliche Auseinandersetzungen keine Seltenheit sind, sieht das Gesetz selbst kaum rechtsformspezifische Regelungen für die GmbH vor. Allein § 4 GmbHG beinhaltet insoweit eine kon...