Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab 1. 1. 2015
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB NAAAF-08086 Mit dem NWB YAAAF-06296 wurden die Grundsätze zur Anwendung der seit dem geltenden gesetzlichen Regelung für die steuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG) veröffentlicht. R 19.5 LStR ist für Veranstaltungen, die ab dem stattfinden, nicht mehr anwendbar. Für Jubilarfeiern und Feiern zur Ehrung von einzelnen Mitarbeitern aus beruflichen Anlässen (z. B. Beförderung oder Verabschiedung) gilt R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 LStR unverändert weiter.
Ausführlicher Beitrag s. .
Begriff
[i]Gesellschaftlicher CharakterBetriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter, an denen überwiegend Betriebsangehörige, deren Angehörige, Leiharbeitnehmer oder Mitarbeiter anderer Unternehmen im Konzernverbund teilnehmen. Leiharbeitnehmer und Konzernmitarbeiter werden wie eigene Mitarbeiter behandelt, wenn alle Mitarbeiter dieser Personengruppen an der Veranstaltung teilnehmen dürfen. Die monatliche 44 €-Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG ist nicht anwendbar.
Freibetrag
[i]110 € je Teilnehmer und VeranstaltungWenn die Veranstaltung allen Angehörigen des Betriebs offensteht, sind Betriebsveranstaltungen durch einen Freibetrag von 110 € je Veranstalt...