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Gesellschaftsrecht | Ausgleichsanspruch von Treugeberkommanditisten
Wenn Treugeberkommanditisten ohne Verpflichtung im Innenverhältnis zur Gesellschaft Gesellschaftsverbindlichkeiten tilgen, können sie von der Gesellschaft jedenfalls dann Aufwendungsersatz verlangen (§ 110 HGB), wenn sie im Innenverhältnis zur Gesellschaft den anderen Treugebern und Gesellschaftern eine einem unmittelbaren Gesellschafter entsprechende Rechtsstellung haben. Leistet ihnen die Gesellschaft keinen Aufwendungsersatz, können Treugeberkommanditisten, die im Rahmen eines Sanierungskonzepts Verbindlichkeiten der Gesellschaft getilgt haben, von Mit-Treugebern – soweit diese für die getilgten Gesellschaftsverbindlichkeiten (mittelbar) hafteten und sich nicht durch Tilgungszahlungen an der Sanierung beteiligt haben – einen deren Beteiligung an der Gesellschaft entsprechenden anteiligen Ausglei...