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Einkommensteuer | Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung
Ein Masterstudium ist nach dem jedenfalls dann Teil einer einheitlichen Erstausbildung, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist und das – von den Eltern und dem Kind – bestimmte Berufsziel erst darüber erreicht werden kann (entgegen BStBl 2011 I S. 1243).
Zu entscheiden war, ob mehraktige Ausbildungsmaßnahmen als Teil einer einheitlichen Maßnahme noch unter den Begriff der Erstausbildung fallen, die den kindergeldberechtigten Eltern einen Anspruch auf Kindergeld vermittelt. Der recht formalen Betrachtung des BMF (in Rn. 19 seines Schreibens vom ) setzt der BFH einen funktionalen Begriff der Erstausbildung [i]Zu aktuellen Entwicklungen beim Kindergeld s. Bering/Friedenberger, NWB 43/2015 S. 3161entgegen und argumentiert insoweit berufszielbezogen. Wenn das BF...