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Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss (DRS 24)
Das DRSC hat den Deutschen Rechnungslegung Standard: Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss (DRS 24) verabschiedet. DRS 24 konkretisiert die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen und adressiert in diesem Zusammenhang bestehende Zweifelsfragen. Die Regelungen des DRS 24 sind erstmals für nach dem beginnende Geschäftsjahre zu beachten. Für die bis zum Erstanwendungszeitpunkt erworbenen oder selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände besteht die Möglichkeit, die bisherige Bilanzierung beizubehalten oder diese an die Vorschriften des neuen Standards anzupassen.
DRS 24 enthält Regelungen zu Ansatz, Bewertung und Ausweis immaterieller Vermögensgegenstände. U. a. werden in einem separaten Abschn...