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FG Saarland 09.07.2014 1 K 1290/12, BBK 22/2015 S. 1024

Steuerrecht | Bildung eines IAB zwecks Kompensation eines Bp-Mehrergebnisses

Ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g Abs. 1 EStG darf auch nachträglich gebildet werden, um ein Mehrergebnis auf Grund einer Betriebsprüfung zu kompensieren. Dies gilt erst recht, wenn die Bildung eines IAB in der Steuererklärung wegen eines Gewinns in Höhe von 0 € steuerlich nicht sinnvoll gewesen wäre.

[i]Einkommen der Klägerin betrug zunächst 0 €Im Streitfall hatte die Klägerin in ihrer Körperschaftsteuererklärung für 2007 einen IAB in Höhe von 15.000 € für die Anschaffung kleinerer Wirtschaftsgüter gebildet. Hierdurch ergab sich ein Einkommen von 0 €. Im Jahr 2010 erwarb sie einen Lkw. Ebenfalls im Jahr 2010 schloss das FA eine Bp bei der Klägerin mit einem Mehrergebnis ab und erließ einen Änderungsbescheid. Im Einspruchsverfahren gegen den Änderungsbescheid 2007 beantragte die Klägerin nun einen IAB für den im ...