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BMF 07.10.2015 III C 2 - S 7282/13/10001, BBK 22/2015 S. 1022

Umsatzsteuer | BMF verlangt Rückzahlung bei der Berichtigung eines unrichtigen USt-Ausweises (§ 14c Abs. 1 UStG)

Nach dem BMF darf der Unternehmer eine Rechnung, in der er USt zu hoch ausgewiesen hat, nach deren Bezahlung erst dann berichtigen, wenn er den überhöhten Betrag an seinen Kunden zurückgezahlt hat.

Beispiel

[i]Rückzahlung an Kunden erforderlichU hat dem A Lebensmittel versehentlich mit einer USt von 19 % statt mit 7 % berechnet. Die Rechnung lautet daher auf 1.000 € + 190 € (= 1.190 €) statt auf 1.000 € + 70 € (= 1.070 €). U muss nun 1. die Rechnung berichtigen und 2. dem A einen Betrag von 120 € zurückzahlen, damit er die USt gegenüber dem FA berichtigen kann.

[i]Alternative: Aus Bruttobetrag niedrigere USt herausrechnenAlternativ kann U dem A aber auch unverändert den Bruttobetrag von 1.190 € in Rechnung stellen und hieraus nun eine USt von 7 % (= 77,85 €) herausrechnen. Es ergibt sich somit ein Entgelt von 1.112,15 €. Eine Rückzahlung an A ist dann nic...