NWB Kommentar Bilanzierung
7. Aufl. 2016
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§ 251 Haftungsverhältnisse
Ausgewählte Literatur
Fey, Probleme bei der Rechnungslegung von Haftungsverhältnissen, WPg 1992 S. 1; Küffner, Patronatserklärungen im Bilanzrecht, DStR 1996 S. 146; Schmittmann, Rangrücktritt, Patronatserklärungen und Steuern, StuB 2007 S. 523; Rätke, Die Passivierung von „harten“ Patronatserklärungen in der Steuerbilanz, StuB 2007 S. 308; Wolf, Die Kündigung und Bilanzierung von Patronatserklärungen, StuB 2011 S. 447.
I. Überblick
1§ 251 HGB verlangt vom Kaufmann eine Angabe außerhalb des doppischen Rechenwerks und damit der Bilanz („unter“ der Bilanz, „unter“ dem Strich). Angabepflichtig sind Risiken, die aus bestimmten Haftungsverhältnissen resultieren. Diese belasten am Bilanzstichtag den Kaufmann nicht in dem Sinne, dass aus ihnen eine Zahlungsschuld droht. Gleichwohl zwingen sie den Kaufmann, sich über einschlägige Verpflichtungen auf dem Laufenden zu halten und die externen Bilanzadressaten über den Stand solcher Verpflichtungen zu informieren. Die Erfassung solcher Verpflichtungen erfolgt in Nebenbüchern, z. B. dem Wechselkopierbuch. Bei größerer einschlägiger Geschäftstätigkeit – z. B. bei Banken die Bürgschaftsübernahmen – müssen detail...