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Einkommensteuer | Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten – BMF aktualisiert sog. Vorläufigkeitsvermerk
Mit dem wird künftig allen Einkommensteuerbescheiden ab dem Veranlagungszeitraum 2010 ein Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Kürzung der Beiträge zur Basiskrankenversicherung um Bonuszahlungen der Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 65a SGB V) beigefügt. Der Vorläufigkeitsvermerk ist künftig in allen Einkommensteuerbescheiden, in denen Beiträge zu Basiskrankenversicherungen um Beitragserstattungen, Prämienzahlungen oder Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse gekürzt wurden, enthalten. Der Vorläufigkeitsvermerk soll aber soweit eingeschränkt sein, dass er sich nur auf die Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten i. S. des § 65a SGB V bezieht, nicht aber auf Beitragserstattungen oder Prämienzahlungen. Hinsichtlich der Bonuszahlungen i. S. des § 65a SGB V sin...