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Grundstücksvermittlungen sind nicht gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfrei
Im ging es um die Steuerbefreiung der Vermittlungsleistungen eines atypischen Maklers.
A. Leitsatz
Vermittlungsleistungen eines atypischen Maklers mit Verwertungsbefugnis nach § 1 Abs. 2 GrEStG sind nicht gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfrei.
B. Sachverhalt
Ein Unternehmer verpflichtete sich gegenüber Grundstückseigentümern in deren Namen deren Grundbesitz (Eigentumswohnungen) zu einem Mindestverkaufspreis zu veräußern. Über den Mindestverkaufspreis hinausgehende Verkaufserlöse sollten dem Unternehmer als Vertriebsentgelt zustehen. Die Grundstückseigentümer erteilten dem Unternehmer alleinige Verkaufsrechte und unwiderrufliche Verkaufsvollmachten. Die Kaufverträge kamen zwischen den Grundstückseigentümern und den Erwerbern unmittelbar zustande. Die Grundstückseigentümer behielten den Mindestverkaufspreis ein und führten den Mehrerlös an den Unternehmer ab.
Der Unternehmer behandelte seine Umsätze zunächst als steuerpflichtig. Anschließend berichtigte er die Rechnungen und wies in den Rechnungen auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG hin. Die beantragte Minderung der Umsatzsteuer lehnte das Finanzamt ab.
Nach erfolglosem Einspruchsver...