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RENO Nr. 10 vom Seite 23

Do you speak D-English?

Dipl.-Rpfl. Sylvia Wipperfürth, LL.M. (com.); Alsdorf

„What can I do for you?“ – so oder so ähnlich ertappt sich fast jeder am Telefon, wenn er damit konfrontiert wird, plötzlich im normalen Kanzleiablauf Englisch sprechen zu müssen. Nicht nur die zum in Kraft getretene Änderung der Ausbildungsverordnung für Rechtsanwalts-/Notar- und Patentanwaltsfachangestellte fordert die „fachbezogene Anwendung der englischen Sprache“. In dieser Beitragsreihe werden der entsprechende Wortschatz und – anhand zahlreicher Beispielsätze – die Basics vermittelt.

Schriftliche Korrespondenz wird mehr und mehr via E-Mails geführt. Der vierte Teil der Beitragsreihe konzentriert sich daher auf die digitale Kommunikation. Darauf zu achten ist – wie bei Briefen auch –, dass das erste Wort nach der Anrede immer großgeschrieben wird. Bei der Anrede und der Grußformel wird häufig auch auf die Interpunktion verzichtet.

Wichtig ist die Konsequenz: Entweder beides mit Kommas am Ende oder ohne Kommas am Ende schreiben. Nach den kleinen Tipps, folgen zunächst – wie gewohnt – einige wichtige Vokabeln, gefolgt von „typischen/praktischen“ Sätzen, bevor zum Schluss eine kleine E-Mail als Mustervorlage gestaltet ist.

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