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Gebühren in sozialrechtlichen Verfahren
In diesem Beitrag geht es um die Abrechnung der im sozialrechtlichen Verfahren entstehenden Rechtsanwaltsgebühren. Zum besseren Verständnis wird zunächst die Zuständigkeit der Sozialgerichte und kurz das außergerichtliche und gerichtliche Verfahren im Sozialrecht skizziert. Anschließend folgen Ausführungen zum Kostenrecht. Der Beitrag wird fortgesetzt.
Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit
Nach § 51 SGG ist das Sozialgericht u. a. zuständig für Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung, der privaten und sozialen Pflegeversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, der Arbeitsförderung einschließlich der übrigen Arbeiten der Bundesagentur für Arbeit (z. B. Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, Arbeitslosenhilfe), der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV), des sozialen Entschädigungsrechts mit Ausnahme der Kriegsopfervorsorge, der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes und in Angelegenheiten zur Feststellung von Behinderungen und ihres Grads.
Sozialrechtliches Verfahren
Antragsverfahren
Zunächst stellt der Bürger bei der zuständigen Verwaltungsbehörde einen Antrag (z. B. auf Feststellung eines höheren Grads der Sc...