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Das zivilrechtliche Klageverfahren, Teil 3
Nachdem wir in den beiden letzten Beiträgen (siehe Teil 1, , Teil 2, ) die Grundlagen, die Klageschrift sowie die Zuständigkeit des Gerichts erläutert haben, werden in diesem Beitrag die verschiedenen Möglichkeiten des Ablaufs eines Verfahrens behandelt.
Ablauf des Klageverfahrens
Nachdem nunmehr das zuständige Gericht ermittelt wurde, wird die Klage eingereicht. Hierbei müssen für die Zustellung an den Beklagten Abschriften in ausreichender Anzahl beigefügt sein. Je Beklagtem ist eine Abschrift für diesen sowie eine beglaubigte Abschrift für seinen Prozessbevollmächtigten beizufügen. Kopien der Anlagen sind der Originalklageschrift, die für das Gericht bestimmt ist, sowie der Abschrift für den Prozessbevollmächtigten beizufügen.
A verklagt B auf Zahlung. Die Klage ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Die Kopien der Anlagen sind der Originalklageschrift sowie der Abschrift für den Prozessbevollmächtigten beizufügen.
A hat eine Forderung gegen die Eheleute B und C und verklagt diese. Die Klage ist in fünffacher Ausfertigung einzureichen: 1 × Original für das Gericht mit Anlagen, ...